Wer einen Bus lenkt, trägt Verantwortung für viele Menschen. Damit Busfahrer auch bei langen Strecken und engen Fahrplänen aufmerksam und sicher unterwegs bleiben, gelten klare gesetzliche Vorgaben zu Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten.
Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Regeln für Busfahrer, zeigt die Unterschiede zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr und erläutert, was bei Verstößen droht.
Gesetzliche Grundlagen
Die zentrale Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Sie regelt unter anderem Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Sie gilt für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Personen einschließlich Fahrer.
In Deutschland wird die EU-Verordnung insbesondere durch das Fahrpersonalgesetz (FPersG) und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzt. Für bestimmte Linienverkehre gelten besondere nationale Vorschriften.
Für den Personengelegenheitsverkehr, beispielsweise bei Reisebusfahrten, wurden die Regelungen 2024 durch die Verordnung (EU) 2024/1258 erweitert. Dadurch gibt es zusätzliche Möglichkeiten bei Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten.
Wie lange darf ein Busfahrer lenken?
Die tägliche Lenkzeit beträgt höchstens 9 Stunden. An maximal zwei Tagen pro Woche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden.
Zusätzlich gelten folgende Grenzen:
- Maximal 56 Stunden Lenkzeit pro Woche
- Maximal 90 Stunden Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen
Die zurückgelegte Kilometerzahl spielt für diese Grenzen keine Rolle. Entscheidend ist die tatsächliche Lenkzeit.
Wartezeiten, beispielsweise beim Warten auf die Reisegruppe, zählen dagegen nicht automatisch als Lenkzeit. Die jeweilige Zeit muss entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit korrekt aufgezeichnet werden.
Auch bei der Planung von Firmenevents mit Bustransfer spielen die Lenkzeiten eine Rolle, etwa wenn Hin- und Rückfahrt am selben Tag stattfinden und dazwischen ein langes Programm liegt.

Wie lange darf ein Busfahrer ohne Pause fahren?
Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss grundsätzlich eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.
Die 45 Minuten können normalerweise aufgeteilt werden:
- Mindestens 15 Minuten
- Anschließend mindestens 30 Minuten
Für den Personengelegenheitsverkehr gilt seit 2024 zusätzlich eine flexiblere Variante: Die 45-minütige Unterbrechung kann auch durch zwei Unterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten ersetzt werden.
Eine Fahrtunterbrechung ist nicht dasselbe wie eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit.
Wie lange muss ein Busfahrer täglich ruhen?
Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. In Ausnahmefällen darf sie auf 9 Stunden verkürzt werden. Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten sind höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten zulässig.
Eine tägliche Ruhezeit kann auch aufgeteilt werden. In diesem Fall muss der erste Teil mindestens 3 Stunden und der zweite mindestens 9 Stunden dauern.
Für Fahrer im Personengelegenheitsverkehr bestehen seit 2024 zusätzliche Möglichkeiten, den Beginn einer täglichen Ruhezeit zu verschieben. Diese Sonderregelungen gelten jedoch nur unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen.
Wie lange muss die wöchentliche Ruhezeit sein?
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sie auf mindestens 24 Stunden reduziert werden.
Eine Verkürzung muss durch eine gleichwertige Ruhezeit ausgeglichen werden. Der Ausgleich ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nachzuholen.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Bus verbracht werden. Gleiches gilt für eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für eine verkürzte Wochenruhezeit genommen wird. In diesen Fällen ist eine geeignete Unterkunft mit Schlafmöglichkeiten und sanitären Einrichtungen erforderlich.
Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer
Eine besondere Regelung gilt im Personengelegenheitsverkehr. Ein Fahrer kann die wöchentliche Ruhezeit auf bis zu zwölf aufeinanderfolgende 24-Stunden-Zeiträume verschieben, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Die Regelung wurde 2024 erweitert und ist nicht mehr ausschließlich auf grenzüberschreitende Fahrten beschränkt. Sie kann daher auch bei nationalen Gelegenheitsverkehren angewendet werden.
Auch bei einer 12-Tage-Fahrt müssen sämtliche anderen Lenk- und Ruhezeitvorschriften eingehalten werden. Für die anschließenden wöchentlichen Ruhezeiten gelten ebenfalls besondere Vorgaben.
Nachtfahrten während der 12-Tage-Regelung
Für Nachtfahrten während der Nutzung der 12-Tage-Regelung gelten zusätzliche Vorgaben. Wird zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gefahren, muss das Fahrzeug entweder mit mehreren Fahrern besetzt sein oder die Lenkdauer vor der vorgeschriebenen Fahrtunterbrechung auf 3 Stunden reduziert werden.
Die Drei-Stunden-Regelung gilt nicht allgemein für jede Nachtfahrt, sondern als besondere Voraussetzung im Zusammenhang mit der 12-Tage-Regelung.
Auch im Mehrfahrerbetrieb muss jeder Fahrer seine eigenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Linienverkehr und Reisebus: Wo liegen die Unterschiede?
Für viele Busverkehre gelten die europäischen Vorschriften. Allerdings bestehen für bestimmte Formen des Linienverkehrs besondere nationale Regelungen.
Das betrifft in Deutschland insbesondere Kraftomnibusse im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern. Hier können Sondervorschriften der Fahrpersonalverordnung gelten.
Im Personengelegenheitsverkehr bestehen dagegen zusätzliche Flexibilisierungsmöglichkeiten, beispielsweise bei Fahrtunterbrechungen und der 12-Tage-Regelung.
Busunternehmen, die sowohl Linienverkehr als auch Reiseverkehr anbieten, sollten deshalb für jeden Einsatz prüfen, welche Vorschriften konkret gelten.

Kontrolle und Dokumentation
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird mit Kontrollgeräten überwacht. Soweit ein digitaler Fahrtenschreiber vorgeschrieben ist, werden relevante Lenk- und Ruhezeiten elektronisch aufgezeichnet. Der Fahrer verwendet dafür seine persönliche Fahrerkarte.
In modernen Reisebussen gehören digitale Fahrtenschreiber zur Standardausstattung.
Auch andere Tätigkeiten, Bereitschaftszeiten und Ruhezeiten müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben korrekt erfasst werden.
Eine sorgfältige Dokumentation hilft Fahrern und Unternehmen, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und Fehler bei Kontrollen zu vermeiden.
Was passiert bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen oder Ruhezeiten können sowohl Fahrer als auch Unternehmen mit Bußgeldern beziehungsweise weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Unternehmen sind verpflichtet, die Fahrten so zu organisieren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Auch unrealistische Fahrpläne oder eine Einsatzplanung, die Verstöße begünstigt, können für das Unternehmen rechtliche Folgen haben.
Die konkrete Höhe des Bußgeldes hängt unter anderem von Art und Schwere des Verstoßes ab.
Seriöse Anbieter berücksichtigen die Lenk- und Ruhezeiten deshalb schon bei der Angebotserstellung für eine Busanmietung und weisen Kunden darauf hin, wenn ein gewünschter Zeitplan rechtlich nicht umsetzbar ist.
Tipps für Busunternehmen und Fahrer
Eine vorausschauende Tourenplanung erleichtert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen sollten insbesondere auf Folgendes achten:
- Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten realistisch einplanen
- Fahrer nicht durch unrealistische Fahrpläne unter Zeitdruck setzen
- Fahrer regelmäßig zu aktuellen Vorschriften schulen
- Fahrtenschreiber und Fahrerkarten korrekt verwenden
- Sonderregelungen für den Personengelegenheitsverkehr prüfen
- Bei Unklarheiten frühzeitig die Disposition oder eine fachkundige Stelle einbeziehen
Realistische Fahrpläne sind auch ein Faktor bei der Fahrergewinnung: Busfahrer achten bei der Jobsuche zunehmend darauf, wie ein Unternehmen mit Lenk- und Ruhezeiten umgeht.
Fazit
Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sollen Fahrer, Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer vor den Folgen von Übermüdung schützen. Die wichtigsten Grundregeln sind klar: maximal 9 Stunden tägliche Lenkzeit, an zwei Tagen pro Woche bis zu 10 Stunden, höchstens 56 Stunden pro Woche und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen.
Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung erforderlich. Zusätzlich müssen tägliche und wöchentliche Ruhezeiten eingehalten werden.
Für den Personengelegenheitsverkehr gelten besondere Regelungen. Dazu gehören die flexiblere Pausenregelung und die 12-Tage-Regelung. Im Linienverkehr bis zu 50 Kilometer können dagegen besondere nationale Vorschriften gelten.
Wer Touren realistisch plant, Zeiten korrekt dokumentiert und die jeweiligen Sonderregelungen kennt, erhöht die Sicherheit und reduziert das Risiko von Verstößen und Bußgeldern.
Für Fahrgäste bedeutet das: Wer bei einer Busvermietung in Berlin einen Bus mit Fahrer bucht, kann davon ausgehen, dass Pausen und Ruhezeiten bereits in die Tourenplanung eingerechnet sind.
Stand: August 2026. Bei konkreten Einzelfällen sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.